Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare (Stand seit 2023). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Stellen Sie über Freistellungsaufträge bei Ihrer Depotbank sicher, dass Sie diesen Betrag jedes Jahr vollständig nutzen.
Die Vorabpauschale verstehen
Die Vorabpauschale ist ein deutsches Steuerinstrument für thesaurierende Fonds. Da diese keine Ausschüttungen vornehmen, würde die Steuer sonst bis zum Verkauf aufgeschoben. Der Gesetzgeber besteuert daher jedes Jahr einen fiktiven Mindestgewinn auf Basis des Basiszinssatzes.
Wichtig: Dieser Betrag wird beim späteren Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. In Niedrigzinsphasen fällt die Vorabpauschale oft sehr gering oder ganz aus.
Weitere Hebel
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge von der Abgeltungsteuer befreit.
- Verkäufe gezielt steuern: Gewinne über mehrere Jahre verteilen, um Freibeträge optimal zu nutzen.
- Mehrere Depots: Den Freistellungsauftrag sinnvoll auf die Banken verteilen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) jedes Jahr voll aus.
- Die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet – keine Doppelbesteuerung.
- Teilfreistellung und gezielte Verkaufsplanung senken die Steuerlast weiter.
Wie sieht das für Sie konkret aus?
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