ETF‑RenteErlös berechnen
Für Verkäufer einer Immobilie mit sechsstelligem Erlös

Der Erlös liegt auf dem Konto. Gesetzlich gesichert sind davon 100.000 €.

Für Beträge aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gilt die erhöhte Deckung von 500.000 € – aber nur für sechs Monate ab Gutschrift. Das ist das Zeitfenster, in dem die eigentliche Frage beantwortet werden sollte: Welches monatliche Einkommen trägt dieser Betrag dauerhaft?

  • Sie sehen in zwei Minuten, welche monatliche Entnahme aus Ihrem Erlös tragfähig wäre
  • Sie erfahren, was auf dem Konto gesichert ist und was im Depot anders geregelt ist
  • Sie bekommen alles schriftlich – ohne Provision, ohne Verkaufsgespräch
Ihre Berechnung · rund 2 Minuten

Welche monatliche Entnahme trägt Ihr Verkaufserlös?

Tragen Sie den Betrag ein, den Sie langfristig anlegen möchten – ohne den Teil für geplante Ausgaben und Liquiditätsreserve. Sie sehen das Ergebnis sofort und erhalten es auf Wunsch als PDF.

250.000 €
60 Jahre
67 Jahre
Bis dahin wächst Ihr Vermögen mit der erwarteten Rendite weiter.
Ihre individuellen Annahmen stimmen wir in der kostenlosen Analyse ab.
Optimale Entnahme pro Monat
2.705 €
über Ihre geplante Entnahmedauer von 16 Jahren (nominal, ohne Inflationsannahme)
0 €125 T€250 T€375 T€500 T€Rente6067708083
Ihr Alter heute60 Jahre
Beginn Entnahmeplanmit 67 Jahren
Geplante Entnahmedauer16 Jahre
Optimale Anlage für Ihren Entnahmeplan
Geldmarkt62.500 €
Aktien112.500 €
Anleihen46.875 €
Rohstoffe28.125 €

Vereinfachte Modellrechnung mit 5 % Rendite und 0 % Inflation p.a. Die Entnahmedauer basiert auf der ferneren Lebenserwartung (Destatis, Sterbetafel 2022/24). Ersetzt keine persönliche Beratung.

Die Ausgangslage

Aus einer Immobilie ist ein Kontostand geworden.

Eine Immobilie war eine Entscheidung, die über Jahrzehnte getragen hat. Sie warf Miete ab oder ersparte sie, sie entwickelte sich mit dem Markt, und sie verlangte in dieser Zeit keine wöchentliche Aufmerksamkeit. Mit dem Kaufpreiseingang endet dieser Zustand. Was bleibt, ist ein Betrag auf einem Konto, der genau eine Eigenschaft nicht mehr hat: Er arbeitet nicht.

Dazu kommt eine Frist, die selten jemand erwähnt. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 100.000 € pro Person und Institut ab. Für Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie erhöht sich die Deckung auf bis zu 500.000 € – befristet auf sechs Monate ab Gutschrift. Nach Ablauf dieser Frist ist der Teil oberhalb von 100.000 € gesetzlich nicht mehr gedeckt.

Das ist kein Grund zur Eile, aber ein guter Anlass, die Entscheidung nicht liegenzulassen. Die zweite Uhr läuft ohnehin: Liegt die Inflation über dem Tagesgeldzins, verliert der Betrag jedes Jahr real an Wert – lautlos und ohne dass ein Kontoauszug das ausweist.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

  • Der Kaufpreis ist eingegangen, und seitdem liegt ein sechsstelliger Betrag auf einem Konto, das dafür nie gedacht war.
  • Ihre Bank hat sich schnell gemeldet – mit einem Termin und einem Produktvorschlag, aber ohne Rechnung.
  • Sie haben den Betrag auf mehrere Banken verteilt und verwalten jetzt Konten statt Vermögen.
  • Die eigentliche Frage ist unbeantwortet: Welches monatliche Einkommen lässt sich aus diesem Betrag dauerhaft entnehmen?

Ihre Zahlen stehen in zwei Minuten – danach lesen Sie den Rest mit Ihrem eigenen Ergebnis im Kopf.

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Sicherung im Vergleich

Konto und Depot sind unterschiedlich geregelt.

Ein Guthaben ist eine Forderung gegen Ihre Bank. Wertpapiere im Depot sind es nicht – das ist der rechtliche Unterschied, der bei größeren Beträgen zählt.

Gesetzlich gesichert: 100.000 €

Pro Person und pro Institut, geregelt in § 8 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes. Alles darüber hinaus fällt im Entschädigungsfall nicht unter den gesetzlichen Schutz.

Befristet bis 500.000 €

Für Beträge aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien gilt nach § 8 Absatz 2 EinSiG eine erhöhte Deckung – für bis zu sechs Monate ab Gutschrift. Danach greift wieder die reguläre Grenze.

Freiwillige Sicherung: kein Gesetz

Viele private Banken sichern über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds zusätzlich ab, seit 2025 bis 3 Mio. € je Privatperson, ab 2030 bis 1 Mio. €. Diese Sicherung ist eine Zusage der Branche, keine gesetzliche Garantie.

Wertpapiere: Sondervermögen

Fonds- und ETF-Anteile sind nach § 92 KAGB Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Bei deren Insolvenz fallen sie nicht in die Insolvenzmasse, sondern gehen auf die Verwahrstelle über.

Aktien bleiben Ihr Eigentum

Im Depot verwahrte Wertpapiere gehören Ihnen, nicht der Bank. Sie werden lediglich für Sie verwahrt und lassen sich bei einem Institutswechsel übertragen – unabhängig von einer Deckungssumme.

Was Sondervermögen nicht leistet

Es schützt vor der Insolvenz von Anbieter und Depotbank, nicht vor Kursverlusten. Wer Schwankung vermeiden will, tauscht ein Insolvenzrisiko gegen ein Kaufkraftrisiko – beides gehört in dieselbe Rechnung.

Quellen. § 8 Einlagensicherungsgesetz (Deckungssumme und erhöhte Deckung), § 92 Kapitalanlagegesetzbuch (Sondervermögen), Bundesverband deutscher Banken zu den Grenzen des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Stand September 2026. Diese Angaben sind eine Einordnung und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Instituts.
Ein Rechenbeispiel

62 Jahre, 600.000 € aus dem Verkauf, Ruhestand mit 67.

Ein Beispiel zur Funktionsweise – keine Empfehlung und kein Bezug zu Ihrer Situation. Angenommen werden 5 % Rendite und 0 % Inflation pro Jahr.

Erlös, langfristig angelegter Teil600.000 €
Gesetzlich gedeckt auf einem Konto nach sechs Monaten100.000 €
Wert mit 67 (5 % p.a., ohne Entnahme)766.000 €
Statistische Entnahmedauer ab 67 (Mann, Sterbetafel 2022/24)16 Jahre, bis Alter 83
Rechnerisch tragfähige Entnahme ab 675.900 € pro Monat

Derselbe Betrag auf einem Konto mit 2 % Zins und 2 % Inflation bliebe nominal erhalten und verlöre real nichts – er wüchse aber auch nicht. Der Unterschied zwischen beiden Wegen ist nicht „sicher gegen unsicher“, sondern ein Tausch: Schwankung gegen Kaufkraft. Beträge gerundet, vor Steuern, ohne gesetzliche Rente und ohne Inflationsannahme.

Wie viel monatliche Entnahme trägt Ihr Erlös bei Ihrem Alter?

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Das Vorgehen

Erst aufteilen, dann anlegen.

Vier Schritte, die Sie jederzeit selbst nachrechnen können.

1

Erlös und Zeitfenster festhalten

Gutschriftsdatum, Höhe und die verbleibende Frist des erhöhten Schutzes bestimmen, wie viel Zeit für eine überlegte Entscheidung bleibt – meist sechs Monate.

2

Bedarf vom Rest trennen

Geplante Ausgaben der nächsten Jahre, eine Liquiditätsreserve und der Teil, der langfristig Einkommen erzeugen soll, werden getrennt betrachtet, nicht als eine Summe.

3

Entnahmedauer aus der Sterbetafel

Die Dauer folgt der ferneren Lebenserwartung laut Periodensterbetafel 2022/24 des Statistischen Bundesamtes – nicht einer Faustregel.

4

Ergebnis schriftlich

Sie erhalten Ihre Berechnung als PDF mit Vermögenskurve, Kennzahlen und Annahmen – nachrechenbar, auch für ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater.

Was Sie eingeben

  • Betrag, der langfristig angelegt werden soll
  • Geburtsdatum und Geschlecht
  • Geplanter Renteneintritt
  • Optional: Rendite- und Inflationsannahme

Was Sie erhalten

  • Mögliche Monatsentnahme über die Entnahmedauer
  • Alter, bis zu dem das Vermögen rechnerisch reicht
  • Vermögensverlauf Jahr für Jahr
  • Alles als PDF in Ihrem Postfach
Methodik & Autoren

Wer rechnet – und womit.

Das Modell stammt aus der Versicherungsmathematik, nicht aus dem Vertrieb. Alle Annahmen liegen offen.

Prof. Dr. Peter Schanbacher
Dipl.-Mathematiker · Versicherungsmathematiker · Professor für Wirtschaftsinformatik

Forschungsschwerpunkt quantitative Portfolio- und Entnahmestrategien. Verantwortet das Rechenmodell hinter dieser Seite.

Dr. Steffen Schaarschmidt
Dipl.-Finanzökonom · Aktuar

Seit über 15 Jahren unabhängige Honorarberatung, Schwerpunkt aktuarielle Entnahmepläne und steuerliche Gestaltung.

Amtliche Sterbetafel

Die Entnahmedauer folgt der ferneren Lebenserwartung laut Periodensterbetafel 2022/24 des Statistischen Bundesamtes – nach Alter und Geschlecht.

Offene Annahmen

Rendite und Inflation sind sichtbar und im Rechner veränderbar. Jede Zahl im PDF lässt sich mit diesen Annahmen nachrechnen.

Honorarberatung

Wir erhalten keine Provisionen und verkaufen keine Produkte – weder Fonds noch Versicherungen noch Immobilien.

Was diese Rechnung nicht leistet. Die Rechnung nutzt eine konstante Rendite und eine statistische Lebenserwartung. Sie bildet weder Marktschwankungen noch die Reihenfolge guter und schlechter Jahre ab und enthält keine Steuern, Kosten oder sonstigen Einkünfte. Die Angaben zur Einlagensicherung geben die Rechtslage im September 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen

Fragen nach dem Verkauf.

Pro Person und pro Institut. Ein Ehepaar mit Gemeinschaftskonto kommt bei derselben Bank auf 200.000 €. Mehrere Konten bei demselben Institut werden zusammengerechnet – auch dann, wenn die Bank unter verschiedenen Marken auftritt.
Bis zu sechs Monate ab Gutschrift des Betrags. Erfasst sind laut § 8 Absatz 2 EinSiG Beträge aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien. Beim Verkauf einer reinen Kapitalanlage-Immobilie sollten Sie prüfen lassen, ob die Voraussetzung erfüllt ist.
Das löst die Sicherungsfrage, nicht die Ertragsfrage. Sechs Konten bei sechs Instituten bedeuten Verwaltungsaufwand, und der Betrag verliert weiterhin real an Kaufkraft, sobald die Inflation über dem Zins liegt. Die Verteilung ist eine Übergangslösung, keine Anlageentscheidung.
Das Vermögen eines Fonds oder ETF wird nach § 92 KAGB getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten und bei einer Verwahrstelle verwahrt. Wird die Gesellschaft insolvent, fällt es nicht in die Insolvenzmasse, sondern geht auf die Verwahrstelle über, die es abwickelt oder überträgt. Vor Kursverlusten schützt das nicht.
Nein, und in den meisten Fällen wäre das auch nicht sinnvoll. Geplante Ausgaben der nächsten Jahre und eine Liquiditätsreserve gehören nicht in den Markt. Der Rechner zeigt, was der langfristig gedachte Teil an monatlichem Einkommen tragen könnte.
Die sechs Monate erhöhter Deckung sind ein Zeitfenster, kein Countdown. Eine überstürzte Anlage ist teurer als ein paar Wochen Tagesgeld. Sinnvoll ist, die Entscheidung innerhalb dieses Fensters zu treffen statt sie ein Jahr lang offenzuhalten.
Das hängt von Haltedauer und Nutzung der Immobilie ab und ist eine Frage für Ihren Steuerberater. Für die Anlage danach gilt: Erträge aus Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Modellrechnung auf dieser Seite weist Bruttobeträge aus.
Nein. Die Berechnung ist eine Modellrechnung, keine Anlageberatung im Sinne des WpHG, und die Angaben zur Einlagensicherung sind eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Einlagensicherungsgesetz und die Bedingungen Ihres Instituts.

Rechnen Sie den Erlös einmal durch.

Zwei Minuten für die Eingabe, das Ergebnis sofort auf dem Bildschirm und als PDF in Ihrem Postfach. Danach entscheiden Sie, ob Sie die kostenlose Analyse Ihrer Gesamtsituation möchten.

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